AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Nick Geringer GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen der Nick Geringer GmbH (nachfolgend nur Anbieter) und dem Partner geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt der Partner diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Partnern. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partnern werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu. (2) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. (3) Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform nach § 126b BGB. (4) Der Partner versichert, bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben. (5) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der maskulinen, femininen und diversen Sprachform verzichtet. Die Verwendung des Wortes „Partner“ gilt gleichwohl für alle Geschlechter. (6) Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Bei den beworbenen Produkten und Dienstleistungen auf der Website www.we–build–brands.de und anderen digitalen und analogen Werbeträgern handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend Werbung genannt). Der Partner wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, eine Anfrage an den Anbieter zu senden. Die Anfrage kann telefonisch, per EMail, über Kommunikationsdienstleister wie z.B. WhatsApp oder über die Website erfolgen. Durch das Versenden der Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande. (2) Nach Erhalt der Anfrage wird der Anbieter mit dem Partnern einen Gesprächstermin vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen zu besprechen. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass Gesprächstermine i.d.R. über Videokommunikationsplattformen wie z.B. Zoom aufgezeichnet werden können. Der Anbieter wird den Partnern vorab auf eine Aufzeichnung hinweisen und nach seinem Einverständnis fragen. (3) Der Anbieter erstellt anhand des Besprochenen im Rahmen des Gesprächstermins ein Angebot oder einen Vertragsentwurf, welcher den Preis und den Leistungsumfang beinhalten. Der Anbieter sendet dem Partner, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen Link per E–Mail, der den Partner zum Angebot/Vertrag führt. Der Partner kann dieses annehmen. Nimmt der Partner dieses Vertragsangebot nicht an, gilt es als abgelehnt.
(4) Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. (5) Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben können und eine Anpassung des Honorars erfolgen kann. Der Anbieter ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungszeitraum
(1) Der Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus dem vom Partnern angenommenen Angebot des Auftraggebers bzw. dem mit ihm geschlossenen Vertrag. Der genaue Leistungszeitraum richtet sich entweder nach dem Zeitpunkt, zu dem der Partner von seinem Verzicht auf das Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, oder nach einem im Angebot festgelegten Datum für den Beginn der Leistung. Sollte keines dieser Daten zutreffen, wird mit der Übersendung der ersten Rechnung des Auftraggebers an den Partnern spätestens der Beginn des Leistungszeitraums bestimmt. Es wird betont, dass der Auftraggeber ausschließlich zur Erbringung der im Angebot festgelegten Leistung verpflichtet und berechtigt ist. (2) Das Pausieren oder Verschieben der Leistungszeiten bedarf der Vereinbarung. (3) Der Anbieter informiert den Partnern vor Vertragsschluss über etwaige Systemvoraussetzungen, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. (4) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass bei der vereinbarten Leistungserbringung nicht die Erzielung eines persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolges geschuldet wird. (5) Der Anbieter stellt dem Partnern Zugangsdaten zur Verfügung, mit der sich der Partner in dem digitalen Teilnehmerbereich anmelden kann. a. Umfasst der Leistungsumfang das zur Verfügung stellen von digitalen Videos, stehen dem Partnern nur die Zugangsdaten zur Verfügung, die ihm das Anschauen der Videos ermöglichen. b. Umfasst der Leistungsumfang die Teilnahme an Webinaren, kann sich der Partner mit den Zugangsdaten nur in die virtuellen Webinar–Räume einwählen. (6) Der Partner und der Anbieter vereinbaren einen Termin, in dem eine Einweisung des Partnern in den Teilnehmerbereich erfolgt. Umfasst der Leistungsgegenstand sowohl den Zugang zu den Videos als auch die Teilnahme an den Webinaren, erhält er zwei Zugänge entsprechend der lit. a und b. (7) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass der Videokurs und die Webinare unabhängig voneinander sind und separat gebucht werden können. Ein Zusammenhang der jeweiligen Leistungen besteht nicht und wird auch nicht hergestellt.
(8) Der Anbieter stellt dem Partnern die Videos entsprechend des vereinbarten Leistungsgegenstandes (im Folgenden nur Inhalte) zur Verfügung. Einen Anspruch auf einen bestimmten Umfang und/oder eine bestimmte Art der Inhalte besteht nicht. (9) Umfasst der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang die Videos, wird der Partner darauf hingewiesen, dass er keinen Anspruch darauf hat, hierzu Fragen zu stellen, Erläuterungen oder sonstige inhaltliche Hilfestellungen des Anbieters zu erhalten. Der Anbieter unterstützt den Partnern nicht bei der praktischen Umsetzung der in den Videos gezeigten Inhalte. (10) Der Anbieter teilt dem Partnern vor Abschluss des Vertrages mit, über welche Plattform die Webinare stattfinden. Der Partner hat keinen Anspruch auf die Verwendung einer bestimmten Plattform. Sollte der Anbieter während der Vertragslaufzeit den Anbieter wechseln, wird er den Partnern hierüber vorab informieren. Der Anbieter hat bei einem Wechsel der Plattform die Interessen des Partnern zu berücksichtigen. (11) Der Partner hat keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung oder inhaltliche Auswahl der Webinare, sofern nichts anderes vereinbart ist. (12) Die Webinare werden von den Mitarbeitern des Anbieters durchgeführt. Der Partner hat keinen Anspruch auf die Durchführung des Webinars durch einen bestimmten Mitarbeiter des Anbieters, sofern nichts anderes vereinbart ist. (13) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Webinars keine Fragen zu den Videoinhalten beantwortet werden. Grundsätzlich werden in den Webinaren nur Fragen zu den Inhalten des jeweiligen Webinars zugelassen und ggf. beantwortet. Ein Anspruch auf Beantwortung der Fragen und individuelle Hinweise im Rahmen der Webinare besteht jedoch ebenfalls nicht. (14) Dem Partner stehen in den Teilnehmerbereichen Gesprächsforen zur Verfügung, in denen er sich mit anderen Teilnehmern austauschen kann. Die Gesprächsforen dienen dem Erfahrungsaustausch. Der Anbieter wird diese Gespräche lediglich im Hinblick auf eine respektvolle und angemessene Kommunikation sowie hinsichtlich offensichtlicher Rechtsverstöße kontrollieren. Eine Beantwortung von Fragen durch den Anbieter ist nicht geschuldet. (15) Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Bei sämtlichen Preisen handelt es sich um Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer und anderer Preisbestandteile. (2) Der Anbieter stellt dem Partner verschiedene Zahlungsoptionen zur Verfügung. a. Als Zahlungsoption kann der Partner die Bezahlung per SEPA–Lastschriftverfahren, auf Rechnung, per Kreditkarte oder per Überweisung wählen. Die Basis für die Lastschriften sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Partnern und dem Anbieter sowie eventuell der zugehörige Ratenplan, sollte eine Ratenzahlung vereinbart worden sein. Durch
diese Regelung entstehen den Partnern keine zusätzlichen Kosten. Auf
§ 1 Abs.1 wird verwiesen; entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Partners sind nicht anwendbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. b. Als weitere Zahlungsoption bietet der Anbieter die Bezahlung über einen Ratenkredit an, der überein kreditvermittelndes Unternehmen abgewickelt wird. Die Zahlungen im Rahmen des Ratenkredits sind entsprechend den Bedingungen und Fristen zu leisten, die vom Geldinstitut festgelegt wurden, mit welchem der Ratenkredit abgeschlossen wird. Die Abwicklung der Zahlungen sowie die Verwaltung des Ratenkredits erfolgen direkt über das Geldinstitut. Der kreditvermittelnde Dienstleister sowie der Anbieter unterstützen den Partnern lediglich nach Kräften bei der Kommunikation mit dem Kreditgeber, übernehmen jedoch keine Verantwortung für die Zahlungsabwicklung oder Kreditverwaltung. (3) Die Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus dem zwischen dem Partnern und dem Anbieter geschlossenen Vertrag. § 4a Bonusprogramme und Rabatte (1) Der Anbieter fördert die Partnerbindung, indem er Partnern, die eine spezifische Programmerweiterung oder ein neues Programm erwerben, die Möglichkeit bietet, ein zusätzliches Bonusprogramm ohne zusätzliche Kosten zu erhalten. Dieses Angebot unterliegt den nachstehend definierten Bedingungen. (2) Berechtigung für das Bonusprogramm: a. Der Partner muss über ein aktives Programm bei dem Anbieter verfügen und darf aktuell nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter ohne rechtlichen Grund im Rückstand sein. Zudem muss der Partner eine spezifische Programmerweiterung oder ein neues Programm erwerben, das/die für die Teilnahme am Bonusprogramm qualifiziert. Die jeweiligen Programme sind so gekennzeichnet, dass der Partner erkennen kann, dass dieses Programm für die Teilnahme am Bonusprogramm qualifiziert. b. Der Erwerb der Programmerweiterung oder des neuen Programms muss innerhalb eines von dem Anbieter festgelegten Zeitraums erfolgen. Diese Zeiträume werden dem Kunden von dem Anbieter rechtzeitig mitgeteilt oder ergeben sich aus den Programmen bzw. Programmerweiterungen selbst. c. Der Partner muss sämtliche vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Nick Geringer GmbH erfüllt haben. (3) Das zusätzliche Bonusprogramm wird dem Partner mit einem Rabatt von 100% auf den regulären Preis gewährt, was bedeutet, dass der Partner das Bonusprogramm ohne zusätzliche Kosten erhält, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind. (4) Das Angebot für das zusätzliche Bonusprogramm mit 100%–Rabatt ist nicht mit anderen Rabatten, Aktionen oder Bonusprogrammen des Anbieters kombinierbar.
(5) Die Nick Geringer GmbH behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Bonusprogramms jederzeit zu ändern oder das Bonusprogramm ohne vorherige Ankündigung zu beenden, sofern keine berechtigten Interessen des Partners entgegenstehen. Bereits in Anspruch genommene Rabatte bleiben von Änderungen oder der Beendigung unberührt, sofern die Berechtigungskriterien vor der Änderung oder Beendigung erfüllt wurden. (6) Bei Missbrauch des Bonusprogramms durch den Partnern, einschließlich betrügerischer Handlungen oder Handlungen in böswilliger Absicht, behält sich der Anbieter das Recht vor, den gewährten Rabatt zurückzufordern und/oder den Partnern von der weiteren Teilnahme am Bonusprogramm sowie von zukünftigen Rabatten und Promotionen auszuschließen.
§ 5 Mitwirkungspflichten, Pflichten des Partners
(1) Der Partner wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten neben den folgenden Pflichten notwendig sein können. Der Anbieter wird den Partnern rechtzeitig auf diese hinweisen. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ein Laptop, Tablet oder ähnliche Geräte sowie bestimmte Systemvoraussetzungen (im Folgenden insgesamt Voraussetzung) notwendig sind. Es obliegt den Partnern, diese Voraussetzungen zu schaffen und während der Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. (2) An den Webinaren werden weitere Partner des Anbieters teilnehmen. (3) Der Partner hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, keine Tatsachen zu verbreiten, die gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen können. (4) Der Partner hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, die Videos innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums anzuschauen. (5) Der Partner hat dem Anbieter die Änderung seiner persönlichen Daten während der Vertragslaufzeit wie z.B. Adressen, E–Mailadressen o.Ä. unverzüglich mitzuteilen, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
§ 6 Mängelgewährleistung
(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Eine zusätzliche Garantie durch den Anbieter ist nicht möglich.
§ 7 Haftung
(1) Kann der Anbieter einen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung oder Pandemien nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche. (2) Soweit ein Schaden des Partners leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Anbieter beschränkt:
Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. (3) Der Anbieter haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe von 5% des Vereinbarten (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Anbieter leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der Partner einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann er nur diesen gegenüber dem Anbieter geltend machen. (4) Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Anbieter einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz. (5) Der Anbieter haftet nicht für einen persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolg des Partners. (6) Der Anbieter haftet dem Partner nicht für Schäden, die ihm aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstanden sind.
§ 8 Laufzeit, Vorzeitige Beendigung
(1) Ist der Partner Verbraucher und steht diesem ein Widerrufsrecht zu, kann er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne die Angabe von Gründen widerrufen. Auf die Widerrufsbelehrung im Anhang wird verwiesen. (2) Im Falle von mehreren Vertragsgegenständen kann der Partner auch lediglich den Vertrag über die einzelnen Vertragsgegenstände widerrufen. (3) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag. Die ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen, wenn der Vertrag ein festes Laufzeitende hat. (4) Das Recht zur außerordentlichen bleiben hiervon unberührt. (5) Die Kündigung bedarf der Textform. (6) Einigen sich der Partner und der Anbieter einvernehmlich auf eine vorzeitige Vertragsaufhebung, so ist der Partner verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Leistungen vollständig zu vergüten. Entstehen dem Anbieter zusätzliche Aufwendungen aufgrund der vorzeitigen Beendigung ist der Anbieter berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Anbieter die Der Anbieter wird den Kunden vor der Vertragsaufhebung auf die zusätzlichen Kosten hinweisen.
§ 9 Urheberrechtsverletzung; Nutzungsumfang; Umgang mit Zugangsdaten (1) Sämtliche Inhalte auf der zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. (2) Die Inhalte werden dem Partner nur für die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung gestellt. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt. (3) Der Partner wird bei Vertragsschluss durch den Aufragnehmer darauf hingewiesen, welche Inhalte er herunterladen darf. Für die Inhalte, die nicht heruntergeladen werden dürfen, steht dem Partner ein einfaches, für die Dauer des Vertrages zeitlich beschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung. Für die Inhalte, die heruntergeladen werden dürfen, steht dem Partner ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich. (4) Das Aufzeichnen, Vervielfältigen oder sonstiges Kopieren der Inhalte oder Webinare, die nicht heruntergeladen werden dürfen, ist untersagt. (5) Die dem Partner zur Verfügung gestellten Zugänge, Login–Daten, etc. dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für etwaige Mitarbeiter des Partners. (6) Die vertraglich geschuldete Leistung wird ausschließlich gegenüber dem Partner erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er hat sämtliche, zur Verfügung gestellte Login–Daten, Zugänge und Lehrinhalte vertraulich zu behandeln. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass eine Teilung des Accounts (Account Sharing) nicht zulässig ist. Dem Partner ist es nicht gestattet, Dritten die Teilnahme an den Webinaren oder den Zugang zu den Videos zu ermöglichen, die nicht Vertragspartner des Anbieters sind, sofern nichts anderes vereinbart ist. (7) Eine Anmeldung mit den Zugangsdaten ist nur auf 3 Geräten möglich. Werden darüber hinaus Geräte zur Anmeldung mit den von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Zugängen genutzt, wird der Zugang für dieses Gerät blockiert. Der Partner hat die Möglichkeit, dem Anbieter die Anzahl der Geräte zu erläutern und die Blockade aus dem System nehmen zu lassen. Dem Partner wird empfohlen, dem Anbieter den Gerätwechsel im Vorfeld mitzuteilen. Auf den übrigen Geräten ist der Zugang möglich. Der Anbieter versichert, die Voraussetzungen der DSGVO und die Interessen des Partnern zu beachten.
§ 10 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel
(1) Auf Vertrags– und sonstigen Geschäftsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN–Kaufrecht (sog. „CISG“, das steht für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“) ist ausgeschlossen. (2) Ist der Vertragspartner Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, anwendbar. (3) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuell Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. (4) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich–rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Offenbach. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem EU– Mitgliedsstaat hat oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bekannt ist. Offenbach am Main, 04.02.2025